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Gemeinde Karnern - Erholungsgebiet Hanau scher Werder Schönfeld
 B e n u t z u n g s - und E n t g e 1 t o r d n u n g
 für den Camping- und Wochenendplatz und die Bungalowvermietung

§ 1
 Allgemeines

Die Gemeinde Karnern betreibt im Erholungsgebiet Hanauscher Werder Schönfeld den Cam­ping- und Wochenendplatz sowie die Vermietung der Gemeindebungalows.
 
 § 2
 Nutzungszweck

Der Camping-und Wochenendplatz und die Vermietung der Gemeindebungalows dient dazu, ein breites Erholungs- und Freizeitangebot anzubieten. Der Campingplatz steht als Erholungs- und Freizeiteinrichtung für Zeit- und Dauercamping zur Verfügung, auf dem Wochenendplatz können Kleinwochenendhäuser auf der Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung errichtet werden. 
 
§3
 Benutzungsgrundsätze

Der Nutzer ist verpflichtet, den Camping- und Wochenendplatz und die Gemeindebungalows pfleglich zu behandeln und für entstandene Schäden aufzukommen. Im Übrigen regelt sich die Benutzung nach der Platzordnung für den Camping- und Wochenendplatz und den allge­meinen Vertragsbedingungen für die Vermietung der Gemeindebungalows. 
 
§ 4
Haftung - Haftungsausschluss

( 1) Die Gemeinde Karnern haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach§§ 823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft ver­letzt werden.
(2) Die Gemeinde Karnern haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen, Nut­zern der Wochenendplatzes, Mietern der Gemeindebungalows oder Besuchern durch Hand­lungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.
(3) Eine Haftung für eingebrachte Sachen(§§ 701 ff. BGB) erfolgt nicht.
( 4) In den Wintermonaten vom 01.November bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst (keine oder nur reduzierte Räum- und Streuarbeiten). Während dieser Zeit ist der Zutritt ausschließlich den Dauercampern und Nut­zern des Wochenendplatzes erlaubt. Das Begehen und Befahren des Camping- und Wochen­endplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung der Gemeinde Karnern.


Entgeltordnung

§5
Entgelte

 Für die Benutzung des Camping- und Wochenendplatzes und der Gemeindebungalows wer­den Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben. 
 
§ 6
Entgeltpflicht
Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts entsteht mit der Inanspruchnahme des Campingplatzes. Für Dauercampingplätze, Wochenendgrundstücke und Gemeindebungalows wird die Entgelt­pflicht vertraglich geregelt. 
 
§7
Entstehung der Entgeltschuld, Entgeltfestsetzung und Fälligkeit
1. Die Schuld entsteht mit bestätigter Anmeldung über die Nutzung.
2. Die Erhebung der Entgelte erfolgt an der Kasse der Anmeldung. Ausgenommen sind Dau­ercamper, Wochenendgrundstücke und die Bungalowvermietung. Die Erhebung erfolgt für Dauercamper und Wochenendgrundstücke, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, durch Rechnungslegung. Für die Bungalowvermietung mit der Reservie­rungsbestätigung.
3. Die Fälligkeit entsteht für Kurzzeitcamper mit der Anmeldung, für Dauercamper 14 Tage nach Rechnungserstellung und für die Bungalowvermietung mit der Reservierungsbestäti­gung, wonach eine Anzahlung von 20 % des Entgeltes innerhalb 14 Tage nach Ausstellung der Bestätigung sowie die Restsumme bis zum 22. Tag vor Reiseantritt fällig wird. Bei Buchungen für die Bungalowvermietung innerhalb der letzten 14 Tage vor Reisean­tritt wird das Entgelt sofort fällig.
 4. Nicht rechtzeitig beglichene Entgelte werden kostenpflichtig angemahnt und im Verwal­tungszwangsverfahren beigetrieben. 
 
§8
Entgelte für den Camping- und Wochenendplatz und die Bungalowvermietung

 
1. Kurzzeitcamping

Bezeichnung Betrag
Stellplatz für ein Zelt (bis 2 Personen) 2,50 €/Tag
Stellplatz für ein Zelt (ab 3 Personen) 5,00 €/Tag
Stellplatz für ein Wohnmobil/Wohnwagen 7,00 €/Tag
Stellplatz für ein Pkw 3,00 €/Tag
Stellplatz für ein Krad/Moped 1,50 €/Tag
Personenentgelt je Erwachsenen (ab 17 Jahre) 5,00 €/Tag
Personenentgelt für Kinder/Jugendliche ab 2 bis 16 Jahre 2,50 €/Tag
Zuschlag je Hund 2,50 €/Tag
Strompauschale 2,00 €/Tag
Duschmarke 1,00 €/Stck.
Chip für Waschmaschinennutzung 2,00 €/Stck.

Das Betreiben von Heizgeräten über den Stromanschluss ist nicht gestattet, ggf. Anschaffung mobiler Stromzählgeräte und Abrechnung 0,50 €/Einheit.

2. Dauercamping pro Saison (01.04.-31.10.)

Bezeichnung Betrag
Stellplatz 420,00 €/Saison
Winterstand 01 .11. - 31.03. 60,00 €/Saison
Stellplatz Pkw mit Platzkarte 30,00 €/Saison
Zuschlag je Hund 25,00 €/Saison
Müllpauschale/ Stellplatz (in der Pauschale sind 12 Leerungen/Jahr enthalten) 50,00 €/Saison
Kosten für jede zusätzliche Leerung 1,00 €/Leerung
Wasser/ Abwasserkosten Pauschale 60,00 €/Saison
Stromkosten je kWh nach Verbrauch 0,50 €/Einheit
Duschmarke 1,00 €/Stck
Chip für Waschmaschinennutzung 2,00 €/Stck


3. Wochenendplatz

Bezeichnung Betrag
Pacht Grundbetrag Pacht pro m² 320,00 €/Jahr
Pacht pro m² genutzte Parzelle 2,20 €/m²/Jahr
Zuschlag Wasserkante 50,00 €/Jahr
Zuschlag Ackerkante / unverbaut 25,00 €/Jahr
Strom Grundgebühr 49,00 €
Strom Verbrauchskosten 0,33 €/Einheit
Trinkwasser Grundgebühr 24,00 €
Trinkwasser Verbrauchskosten 1,51 €/cbm
Abwasser Grundgebühr 70,00 €
Abwasser Verbrauchskosten 3,25 €/cbm
Müllpauschale/ Parzelle (in der Pauschale sind 12 Leerungen/Jahr enthalten) 50,00 €/Jahr
Kosten für jede zusätzliche Leerung 1,00 €/Leerung
Zuschlag je Hund 25,00 €/Jahr
PKW Stellplatz außerhalb der Parzelle 30,00 €/Jahr 
Baukostenzuschuss Trink- und Abwasser, Strom für freie Parzelle 500,00 € einmalig


4. Bungalowvermietung

  
Entgelt je Übernachtung und Bungalow (bis maximal 4 Personen)

 

 

Bezeichnung Betrag
vom 01.05. - 30.09. eines Jahres 45,00 €
vom 01.01. -30.04. und 01.10. -31.12. eines Jahres 30,00 €
zusätzliche Aufbettung pro Übernachtung 5,00 €
Endreinigung 30,00 €
Stromkosten nach Verbrauch 0,50 €/Einheit
Zuschlag je Hund 5,00 €/Tag


§ 9
Entgeltschuldner

Zur Zahlung des Entgeltes ist derjenige verpflichtet, der die Benutzung beantragt bzw. in An­spruch nimmt.
 
 
§ 10
Rücknahme von Anmeldungen

Die kostenlose Rücknahme von Anmeldungen bzw. Reservierungen für die Bungalowvermie­tung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung erfolgen. Für spätere Rücknahmen ist eine Storno gebühr von Reisepreis wie folgt zu entrichten.

Rücktritt vor Reiseantritt Stornogebühr
bis zum 22. Tag 10%
vom 21. bis zum 15. Tag 20%
vom 14. bis zum 7. Tag 25%
ab dem 6. Tag 50%


§ 11
Nichtausübung des Nutzungsrechtes

Ist trotz Bestehen eines Nutzungsrechtes keine Benutzung erfolgt, ist gleichwohl das festge­setzte Entgelt zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Nutzungsrecht vorzeitig endet.
 
 
§ 12
 Inkrafttreten
 
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft und ersetzt die ab 01.01.2016 geltende Benutzungs- und Entgeltordnung.
 
Karnern, den 03.02.2022
 
Brandt
Bürgermeister



 
Download Benutzer- und Entgeltordnung  





Erholungsgebiet Hanauscher Werder Schönfeld
Hanauer Werder 1
39524 Kamern  OT Schönfeld

Kontaktinformationen
 039382 419626
 039382 419627
 0174 1669104
 info@campingplatz-schoenfeld.de

Hinweise

Wir bitten alle Campinginteressierte daran zu denken, dass es uns nicht möglich ist für alle im Vorfeld Kostenaufstellungen zu erstellen. Die einzelnen Preise sind hier hinterlegt !!!

12:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagspause
Anreise bis 20:00 Uhr möglich (außer bei Absprache)
Wir bitten um Verständnis das wir ihre  E- Mails aus personellen Gründen nicht immer zeitnah beantworten können.
Wir sind nicht immer vor Ort und auch nicht 24 Stunden am Tag erreichbar. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an.