Für die Benutzung des Camping- und Wochenendplatzes gelten folgende
Bestimmungen:
1. Der Bebauungsplan der Gemeinde Karnern
„Erholungsgebiet Hanauscher Werder Schönfeld", bekanntgemacht am 01.02.2016 ist
Bestandteil der Platzordnung. Die Festsetzungen sind einzuhalten. Der
Bebauungsplan kann bei der Verwaltung des Camping- und Wochenendplatzes
eingesehen werden.
2. Campingplatz
Der Campingplatz ist jedes Jahr vom
15. April bis 15. Oktober geöffnet.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist
nur nach Anmeldung gestattet. Der Campinggast wird gebeten, sich bei der Ankunft
beim Platzwart zu melden und unter Vorlage des Reisepasses, des
Personalausweises oder des Campingausweises die Anmeldung zu tätigen. Vor
der endgültigen Abreise meldet sich der Campinggast beim Platzwart wieder
ab.
Der Standplatz wird vom Platzwart zugewiesen. Ein eigenmächtiger
Platzwechsel ist nicht erlaubt.
Der Campinggast ist dafür verantwortlich,
dass niemand durch Zeltpflöcke, Stromkabel oder anderes Campingzugehör gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Gräben und Einfriedungen um den Standplatz herum
sind nicht gestattet.
Abwässer sind aufzufangen und ordnungsgemäß in der
dafür vorgesehenen Anlage zu entsorgen.
Auf den Parzellen sind keine
Fahrzeugstellplätze zulässig. Zum Parken sind die aus gewiesenen Parkplätze
zu benutzen.
3. Wochenendplatz
Auf dem Wochenendplatz sind pro
Parzelle Kleinwochenendhäuser mit einer Grundfläche von maximal 40 m und
einer Gesamthöhe von höchstens 3,20 m zuzüglich eines überdachten
Freisitzes / ein Vorzelt von maximal 10 m² pro Parzelle und ein nicht
überdachter Stellplatz für PKW zulässig. Bei der Bemessung der Höhe bleiben
Giebeldreiecke außer Betracht, soweit sie, waagerecht gemessen nicht breiter als
3 m sind.
Nebengebäude sind ausnahmsweise zulässig, wenn das
Kleinwochenendhaus und das Nebengebäude auf einer Parzelle in der Summe die
vorgeschriebene Grundfläche von 40 m² nicht überschreitet.
Die
vorgeschriebenen Abstände der Gebäude zu den Grenzen der Aufstellplätze sind
einzuhalten.
Als Einfriedungen sind Heckenbepflanzungen, Sichtschutz und
Zäune entlang der Wege mit einer maximalen Höhe von 0,80 m und zwischen den
Parzellen bis zu einer maximalen Höhe von 1,80 m zugelassen. Neupflanzungen
sind, laut Bebauungsplan, nur mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen
erlaubt.
Die Bepflanzung ist so zu pflegen, dass die Durchfahrtsbreite der
Wege nicht beeinträchtigt oder verringert wird.
Überhängende Zweige bzw.
Bewuchs auf die Nachbarparzelle sind zu vermeiden.
Die Gestaltung der
Parzelle darf nicht gegen geltende Bestimmungen verstoßen oder andere Pächter
belästigen und stören.
Jeder Pächter hat die Pflicht für Ordnung, Sauberkeit
und Pflege auf seiner Parzelle und den angrenzenden Wegestücken zu sorgen.
Abfall, Sperrmüll und Schrott ist unverzüglich zu entsorgen.
Es ist nicht
erlaubt abgemeldete Kraftfahrzeuge auf der Parzelle abzustellen.
Das Anlegen
von Holzlagerplätzen ist verboten.
Auch bei nicht regelmäßiger Benutzung ist
die Parzelle in einen gepflegten Zustand zu halten. Bei Verstößen kann der
Verpächter nach schriftlicher Aufforderung, die Parzelle auf Kosten des
Pächter durch eine Fachfirma in Ordnung bringen lassen.
Pächter haben ihre
Fahrzeuge auf der Parzelle bzw. auf zugewiesenen Parkplätzen
abzustellen.
Für die Abrechnung des Trinkwasserverbrauches hat der
Pächter im Gebäude einen eigenen Wasserzähler frostfrei zu
installieren.
4. Von den Campinggästen und Pächtern des Wochenendplatzes
wird rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen Gästen erwartet. Die
Platzeinrichtungen sind schonend zu behandeln. Angerichtete Schäden sind dem
Platzwart sofort zu melden und auf Anforderung zu ersetzen. Bei Ball- oder
sonstigen Rasenspielen ist Rücksicht auf andere Gäste zunehmen.
5. Ruhezeiten
Es gilt die Gefahrenabwehrverordnung zur Abwehr von Gefahren
durch Ruhestörung in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Abweichend von der
Gefahrenabwehrverordnung gelten für den Camping- und Wochenendplatz
folgende Ruhezeiten:
Montag bis Freitag: Mittagsruhe: 12.00 - 15.00 Uhr
Nachtruhe: 22.00-06.00 Uhr Sonn- und Feiertage: ganztägig. Während dieser Zeiten
sind Radios, Plattenspieler, Fernseher und ähnliche Geräte leise
einzustellen und laute Unterhaltungen zu vermeiden.
Nur genehmigte
Veranstaltungen dürfen die festgeschriebenen Zeiten überschreiten. Bei
Aktivitäten, die der Gemeinschaft dienen (z.B. Platzfeste) entfallen die
Ruhezeiten.
Ruhestörender Lärm durch Musik-, Radio-, Fernseh- oder
Tonbandgeräte, durch Laufen lassen von Fahrzeugmotoren, Hupen, zuschlagen
von Autotüren, durch Schreien oder lautes Singen ist auch tagsüber zu
unterlassen.
6. Abfallentsorgung
Das Mitbringen von Abfall und Müll jeglicher Art von
zu Hause, zur Entsorgung auf dem Camping- und Wochenendplatz, ist verboten.
Grünabfall- und Müllentsorgung in den umliegenden Waldgebieten ist verboten.
Jeder ist verpflichtet, seinen Müll zu trennen und in den entsprechenden
Container zu entsorgen. Folgende Container stehen vor Ort: Grüngutabfall (Laub
und Grünschnitt), Glas (Braun, weiß und grün), Altpapier, Hausmüll Der Einwurf
von Hausmüll, in den hierfür aufgestellten Container, hat in
handelsüblichen Müllsäcken zu erfolgen.
Die Entsorgung von Sperrmüll,
Bau- Umbau- und Abrissabfällen ist nicht Bestandteil der Abfallentsorgung und
hat auf den Recyclinghöfen der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH zu
erfolgen.
7. Wasser und Abwasser
Das Waschen von Fahrzeugen jeder Art
ist nicht gestattet.
Brunnen zur Bewässerung sind genehmigungspflichtig und
nur mit Handpumpe zulässig.
8. Befahren des Camping- und
Wochenendplatzes sowie Parken
Auf dem gesamten Camping- und Wochenendplatz
Gelände gilt die STVO. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen LKW's
und Kleintransporter ab 7,5 t, ist nur bei An- und Abfahrt auf den hierfür
vorgesehenen Wegen - und nur in Schrittgeschwindigkeit - gestattet. In der Zeit
von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr dürfen Fahrzeuge den Camping- und Wochenendplatz
nicht befahren. Das Befahren mit LKW's und Kleintransportern ab 7,5 t, ist nur
nach vorheriger Anmeldung beim Platzwart und entsprechender Genehmigung und
Einweisung erlaubt. Das Fahrzeug ist so zu führen das eine Belästigung oder
Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Als Zufahrt ist ausschließlich die
elektronisch beschrankte Zufahrt zu nutzen. Hier sind auch Besucher in Empfang
zu nehmen.
Parken auf Wegen und/oder freien Grundstücken ist nicht
gestattet.
Besucher haben nur die ausgewiesen Parkflächen außerhalb des
Camping- und Wochenendplatzes zu nutzen.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen
(Pkw, Motorrädern/-roller, Wohnmobile etc.) ohne amtliche Zulassung und/oder TÜV
ist auf dem gesamten Camping- und Wochenendplatz ist strengstens verboten.
9. Offenes Feuer, Grillen
Lagerfeuer/offenes Feuer (dazu gehören
Feuerschalen ab 0,60 m Durchmesser, Gartenkamine, Schwedenfeuer etc.) sind
wegen Brandgefahr und Geruchsbelästigung nicht zulässig.
Grillen auf einem
handelsüblichen Grill mit ausreichendem Bodenabstand ist mit Holzkohle oder Gas,
unter Beachtung der maximalen Sicherheit, erlaubt.
Die ausgegebenen
Waldbrandwarnstufen sind zu beachten.
10. Heizen
Die Nutzung von
Heizungen mit Holz und Kohle ist nicht erlaubt.
11.
Hundehaltung
Hundebesitzer haben dafür Sorge zu tragen das von ihren Tieren
keine Belästigung oder Gefahr ausgeht.
Verschmutzungen in allen Bereichen des
Camping- und Wochenendplatzes sind unverzüglich und unaufgefordert zu
entfernen.
Innerhalb des Camping- und Wochenendplatzes sind Hunde an der
Leine zu führen.
12. Waffen und Feuerwerk
Jegliche Waffen im Sinne
des Gesetzgebers sind auf dem Camping- und Wochenendplatz verboten.
Das
Abschießen und Lagern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
13.
Gewerbliche Tätigkeiten
Jeglicher Handel, Verkauf oder gewerbliche Tätigkeit
auf dem Wochenendplatz ist verboten.
Eventuelle Ausnahmen bedürfen der
schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
14. Eine Anmeldung als
Hauptwohnsitz ist nicht zulässig.
15. Platzwart
Der Platzwart das
direkte Bindeglied zwischen dem Betreiber und den Campinggästen und
Pächtern.
Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
Der
Platzwart ist zur Durchsetzung der Platzordnung berechtigt.
In besonderen
Fällen, z.B. Notsituationen und zur Gefahrenabwehr hat der Platzwart das Recht,
die Parzellen ohne vorherige Nachfrage zu betreten.
16. Verstöße gegen
die Platzordnung
Bei Verstoß gegen die Platzordnung hat der Betreiber das
Recht eine außerordentliche Kündigung oder einen Platzverweis auszusprechen.
Die Platzordnung tritt 01.07.2016 in Kraft.
Download der Platzordnung
Erholungsgebiet Hanauscher Werder
Schönfeld
Hanauer Werder 1
39524 Kamern OT
Schönfeld
Kontaktinformationen
039382
419626
039382
419627
0174
1669104
info@campingplatz-schoenfeld.de
Hinweise
Wir bitten alle Campinginteressierte daran zu denken, dass es uns nicht möglich ist für alle im Vorfeld Kostenaufstellungen zu erstellen. Die einzelnen Preise sind hier hinterlegt !!!
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagspause
Anreise
bis 20:00 Uhr möglich (außer bei Absprache)
Wir bitten um Verständnis das wir
ihre E- Mails aus personellen Gründen nicht immer zeitnah beantworten
können.
Wir sind nicht immer vor Ort und auch nicht 24 Stunden am Tag erreichbar. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an.