Gemeinde Karnern - Erholungsgebiet
Hanau scher Werder Schönfeld
B e n u t z u n g s - und E n t g e 1 t o
r d n u n g
für den Camping- und Wochenendplatz und die
Bungalowvermietung
§ 1
Allgemeines
Die Gemeinde Karnern betreibt im
Erholungsgebiet Hanauscher Werder Schönfeld den Camping- und Wochenendplatz
sowie die Vermietung der Gemeindebungalows.
§ 2
Nutzungszweck
Der Camping-und
Wochenendplatz und die Vermietung der Gemeindebungalows dient dazu, ein breites
Erholungs- und Freizeitangebot anzubieten. Der Campingplatz steht als Erholungs-
und Freizeiteinrichtung für Zeit- und Dauercamping zur Verfügung, auf dem
Wochenendplatz können Kleinwochenendhäuser auf der Grundlage der Camping- und
Wochenendplatzverordnung errichtet werden.
§3
Benutzungsgrundsätze
Der Nutzer ist
verpflichtet, den Camping- und Wochenendplatz und die Gemeindebungalows
pfleglich zu behandeln und für entstandene Schäden aufzukommen. Im Übrigen
regelt sich die Benutzung nach der Platzordnung für den Camping- und
Wochenendplatz und den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vermietung
der Gemeindebungalows.
§
4
Haftung - Haftungsausschluss
( 1) Die Gemeinde Karnern haftet
nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach§§ 823 ff BGB (nicht
aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.
(2) Die Gemeinde Karnern haftet nicht für Schäden und Verluste, die
Campinggästen, Nutzern der Wochenendplatzes, Mietern der Gemeindebungalows
oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer
Gewalt entstehen.
(3) Eine Haftung für eingebrachte Sachen(§§ 701 ff. BGB)
erfolgt nicht.
( 4) In den Wintermonaten vom 01.November bis einschließlich
31. März eines jeden Jahres erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter
Winterdienst (keine oder nur reduzierte Räum- und Streuarbeiten). Während dieser
Zeit ist der Zutritt ausschließlich den Dauercampern und Nutzern des
Wochenendplatzes erlaubt. Das Begehen und Befahren des Camping- und
Wochenendplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter
Ausschluss einer Haftung der Gemeinde
Karnern.
Entgeltordnung
§5
Entgelte
Für die
Benutzung des Camping- und Wochenendplatzes und der Gemeindebungalows
werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung
erhoben.
§
6
Entgeltpflicht
Die Pflicht zur Zahlung des
Entgelts entsteht mit der Inanspruchnahme des Campingplatzes. Für
Dauercampingplätze, Wochenendgrundstücke und Gemeindebungalows wird die
Entgeltpflicht vertraglich
geregelt.
§7
Entstehung der
Entgeltschuld, Entgeltfestsetzung und Fälligkeit
1. Die Schuld
entsteht mit bestätigter Anmeldung über die Nutzung.
2. Die Erhebung der
Entgelte erfolgt an der Kasse der Anmeldung. Ausgenommen sind Dauercamper,
Wochenendgrundstücke und die Bungalowvermietung. Die Erhebung erfolgt für
Dauercamper und Wochenendgrundstücke, soweit im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde, durch Rechnungslegung. Für die Bungalowvermietung mit der
Reservierungsbestätigung.
3. Die Fälligkeit entsteht für Kurzzeitcamper
mit der Anmeldung, für Dauercamper 14 Tage nach Rechnungserstellung und für die
Bungalowvermietung mit der Reservierungsbestätigung, wonach eine Anzahlung
von 20 % des Entgeltes innerhalb 14 Tage nach Ausstellung der Bestätigung sowie
die Restsumme bis zum 22. Tag vor Reiseantritt fällig wird. Bei Buchungen für
die Bungalowvermietung innerhalb der letzten 14 Tage vor Reiseantritt wird
das Entgelt sofort fällig.
4. Nicht rechtzeitig beglichene Entgelte
werden kostenpflichtig angemahnt und im Verwaltungszwangsverfahren
beigetrieben.
§8
Entgelte für
den Camping- und Wochenendplatz und die
Bungalowvermietung
1. Kurzzeitcamping
Bezeichnung | Betrag |
---|---|
Stellplatz für ein Zelt (bis 2 Personen) | 2,50 €/Tag |
Stellplatz für ein Zelt (ab 3 Personen) | 5,00 €/Tag |
Stellplatz für ein Wohnmobil/Wohnwagen | 7,00 €/Tag |
Stellplatz für ein Pkw | 3,00 €/Tag |
Stellplatz für ein Krad/Moped | 1,50 €/Tag |
Personenentgelt je Erwachsenen (ab 17 Jahre) | 5,00 €/Tag |
Personenentgelt für Kinder/Jugendliche ab 2 bis 16 Jahre | 2,50 €/Tag |
Zuschlag je Hund | 2,50 €/Tag |
Strompauschale | 2,00 €/Tag |
Duschmarke | 1,00 €/Stck. |
Chip für Waschmaschinennutzung | 2,00 €/Stck. |
Das Betreiben von Heizgeräten über den Stromanschluss ist
nicht gestattet, ggf. Anschaffung mobiler Stromzählgeräte und Abrechnung 0,50
€/Einheit.
2. Dauercamping pro Saison (01.04.-31.10.)
Bezeichnung | Betrag |
---|---|
Stellplatz | 420,00 €/Saison |
Winterstand 01 .11. - 31.03. | 60,00 €/Saison |
Stellplatz Pkw mit Platzkarte | 30,00 €/Saison |
Zuschlag je Hund | 25,00 €/Saison |
Müllpauschale/ Stellplatz (in der Pauschale sind 12 Leerungen/Jahr enthalten) | 50,00 €/Saison |
Kosten für jede zusätzliche Leerung | 1,00 €/Leerung |
Wasser/ Abwasserkosten Pauschale | 60,00 €/Saison |
Stromkosten je kWh nach Verbrauch | 0,50 €/Einheit |
Duschmarke | 1,00 €/Stck |
Chip für Waschmaschinennutzung | 2,00 €/Stck |
3.
Wochenendplatz
Bezeichnung | Betrag |
---|---|
Pacht Grundbetrag Pacht pro m² | 320,00 €/Jahr |
Pacht pro m² genutzte Parzelle | 2,20 €/m²/Jahr |
Zuschlag Wasserkante | 50,00 €/Jahr |
Zuschlag Ackerkante / unverbaut | 25,00 €/Jahr |
Strom Grundgebühr | 49,00 € |
Strom Verbrauchskosten | 0,33 €/Einheit |
Trinkwasser Grundgebühr | 24,00 € |
Trinkwasser Verbrauchskosten | 1,51 €/cbm |
Abwasser Grundgebühr | 70,00 € |
Abwasser Verbrauchskosten | 3,25 €/cbm |
Müllpauschale/ Parzelle (in der Pauschale sind 12 Leerungen/Jahr enthalten) | 50,00 €/Jahr |
Kosten für jede zusätzliche Leerung | 1,00 €/Leerung |
Zuschlag je Hund | 25,00 €/Jahr |
PKW Stellplatz außerhalb der Parzelle | 30,00 €/Jahr |
Baukostenzuschuss Trink- und Abwasser, Strom für freie Parzelle | 500,00 € einmalig |
4. Bungalowvermietung
Bezeichnung | Betrag |
---|---|
vom 01.05. - 30.09. eines Jahres | 45,00 € |
vom 01.01. -30.04. und 01.10. -31.12. eines Jahres | 30,00 € |
zusätzliche Aufbettung pro Übernachtung | 5,00 € |
Endreinigung | 30,00 € |
Stromkosten nach Verbrauch | 0,50 €/Einheit |
Zuschlag je Hund | 5,00 €/Tag |
§ 9
Entgeltschuldner
Zur Zahlung des Entgeltes ist derjenige verpflichtet, der die
Benutzung beantragt bzw. in Anspruch nimmt.
§ 10
Rücknahme von Anmeldungen
Die
kostenlose Rücknahme von Anmeldungen bzw. Reservierungen für die
Bungalowvermietung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Reservierungsbestätigung erfolgen. Für spätere Rücknahmen ist eine Storno gebühr
von Reisepreis wie folgt zu entrichten.
Rücktritt vor Reiseantritt | Stornogebühr |
---|---|
bis zum 22. Tag | 10% |
vom 21. bis zum 15. Tag | 20% |
vom 14. bis zum 7. Tag | 25% |
ab dem 6. Tag | 50% |
§ 11
Nichtausübung des Nutzungsrechtes
Ist trotz Bestehen eines Nutzungsrechtes keine Benutzung erfolgt, ist gleichwohl das festgesetzte Entgelt zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Nutzungsrecht vorzeitig endet.
§ 12
Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft und ersetzt die ab 01.01.2016 geltende Benutzungs- und Entgeltordnung.
Karnern, den 03.02.2022
Brandt
Bürgermeister
Download Benutzer- und Entgeltordnung
Erholungsgebiet Hanauscher Werder
Schönfeld
Hanauer Werder 1
39524 Kamern OT
Schönfeld
Kontaktinformationen
039382
419626
039382
419627
0174
1669104
info@campingplatz-schoenfeld.de
Hinweise
Wir bitten alle Campinginteressierte daran zu denken, dass es uns nicht möglich ist für alle im Vorfeld Kostenaufstellungen zu erstellen. Die einzelnen Preise sind hier hinterlegt !!!
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagspause
Anreise
bis 20:00 Uhr möglich (außer bei Absprache)
Wir bitten um Verständnis das wir
ihre E- Mails aus personellen Gründen nicht immer zeitnah beantworten
können.
Wir sind nicht immer vor Ort und auch nicht 24 Stunden am Tag erreichbar. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an.